Es werden folgende Traktanden behandelt:
1.
Jahresbericht des Präsidenten
2.
Verlesen des Protokolls der
letzten Generalversammlung
3.
Abnahme der Jahresrechnung
4.
Wahl des Vorstandes und zweier
Rechnungsprüfer
5.
Festsetzung der Beiträge
und der Startgelder
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Über Beschlüsse
entscheidet das absolute Mehr.
Bei Stimmengleichheit wird nach nochmaliger Diskussion ein zweites Mal abgestimmt.
Ein allfälliger Stichentscheid wird durch den Präsidenten gefällt.
Vorstand
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Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
Präsident
Vizepräsident/Aktuar
Kassier
zwei Beisitzer
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Die beiden
Rechnungsprüfer können als Beisitzer dem Vorstand angehören.
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Der Vorstand
bestimmt das Jahresprogramm und vertritt die Interessen des Vereins. In diesem
Zusammenhang verfügt er über ein an der Generalversammlung festgesetztes Budget.
Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder
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Jedes Mitglied
ist zur pünktlichen Entrichtung einer einmaligen Eintrittsgebühr von Fr. 2.--
sowie des jährlichen
Mitgliederbeitrages verpflichtet.
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Der Mitgliedsbeitrag
wird jährlich an der
Generalversammlung festgesetzt, darf jedoch
Fr. 20.-- pro Jahr nicht übersteigen.
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Ausserordentliche
Generalversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand es für notwendig
erachtet oder ein Drittel der Mitglieder es unter Angabe des Grundes schriftlich
verlangt.
Skirennen und Veranstaltungen
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Jeder Teilnehmer
bezahlt ein an der Generalversammlung festgelegtes Startgeld.
Teilnehmer im Schulentlassungsalter fahren im ersten Jahr gratis.
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Der Ski-Club
Kaiserstock übernimmt gegenüber den Teilnehmern einer Veranstaltung keinerlei
Verantwortung.
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache jedes einzelnen Mitgliedes.
Der Ski-Club Kaiserstock lehnt jede Haftung ab.
Schlussbestimmungen
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Statutenänderungen
erfordern die Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Mitglieder und werden
an der
Generalversammlung beschlossen.
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Der Ski-Club
Kaiserstock kann nur mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden, wobei diese
die Hälfte aller Mitglieder ausmachen muss.
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Falls die
für Änderungen erforderliche Anzahl Mitglieder an der Generalversammlung nicht
anwesend ist, kann die Abstimmung auch brieflich erfolgen.
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Bei Auflösung des Ski-Club Kaiserstock
entscheidet die
Generalversammlung über die Verwendung eines allfälligen Club-Reinvermögens.
Die vorliegenden Statuten
sind durch die nachstehenden Mitglieder des Vorstandes neu überarbeitet und
an der Generalversammlung vom 21. November 2003 genehmigt worden.
Ski-Club Kaiserstock, Riemenstalden
Bruno Inderbitzin
Erika Zwyer
Willi Gisler
Hans Gisler
Peter Betschart